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Raus aus der Schuldenfalle ! Schuldenfrei in 6 Jahren!

Privatinsolvenzberatung direkt vom Anwalt

Wer seinen Schuldenberg nicht mehr überblicken kann, für den kann die geltende Insolvenzordnung ein Hoffnungsschimmer am Horizont sein. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können danach Restschuldberfreiung hinsichtlich ihrer Verbindlichkeiten erlangen. Vor allem Personen, die sich redlich um Schuldenbegleichung bemühen, können hierbei auf einen Neuanfang hoffen.

Bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden kann, muss zwingend ein sogenannter außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch mit den Gläubigern unternommen werden. Diesen können Schuldner nicht selbst durchführen, sondern müssen sich an eine geeignete Stelle, wie z.B. einen Rechtsanwalt, wenden. Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit werden bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Beratungshilfe übernommen. Andernfalls vereinbaren wir mit Ihnen flexible Honorare, die Ihrer finanziellen Situation und unserem Aufwand gerecht werden.

Im Rahmen des Schuldenbereinigungsversuchs, versuchen unsere erfahrenen Anwälte einen teilweisen Schuldenerlass für Sie zu erreichen und Ihre monatlichen Raten innerhalb eines verbindlichen Zahlungsplans zu reduzieren. Scheitern unsere Bemühungen, so haben Sie die Möglichkeit zur Stellung eines Insolvenzantrags.

Sprechen Sie uns einfach an! Unsere Kanzlei führt laufend bundesweit eine Vielzahl von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren durch, um den Insolvenzantrag der Schuldner vorzubereiten. Unsere Kontaktdaten finden Sie im Menü unter "Kontakt". Sie erreichen uns auch direkt online über unsere "Online-Kanzlei"

Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser. | www.anwalt21.de