Aktuell:
Fachvortrag von RA Karsten Rößler: "Vererben & Verschenken"
Im Nachgang auf den Fachvortrag vom 17.03.2011 in unserer Hochdorfer Kanzlei erreichen uns immer wieder Anfragen zu Gestaltungsmöglichkeiten bei folgenden Themen:
richtig vererben, Testament, Testamentsvollstreckung, Erbvertrag,
Altersabsicherung, Schenkung, Familienvermögen
erhalten, Vermögen vor dem Staat retten
Da oft Unsicherheit in Bezug auf die Kosten besteht, teilen wir Folgendes mit: Bei einer erbrechtlichen Erstberatung mit Überprüfung des Handlungsbedarfs im konkreten Einzelfall berechnen wir ein pauschales Anwaltshonorar in Höhe von maximal 190,-- Euro zzgl. 19% gesetzl. Mehrwertsteuer.
Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung:
Aufgrund der zahlreichen Nachfragen im Nachgang auf unsere Vortragsveranstaltungen teilen wir mit:
Unsere Kanzlei bietet Beratung
und Verfassen von Vorsorgevollmachten
und Patientenverfügungen zum
Pauschalpreis ab 129,-- Euro
(inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer) an.
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Forderungsinkasso ohne
finanzielles Risiko:
Ihr Schuldner bezahlt nicht?
Schalten Sie direkt uns als
Anwälte und Experten ein.
Für eine Aufwandspauschale
ab 20,-- Euro zzgl. gesetzl.
Umsatzsteuer bearbeiten wir
professionell Ihr außergerichtliches Forderungsinkasso.
Beachten Sie: Der Brief vom Anwalt
wirkt beim Schulder oft
besser, als der vom herkömmlichen Inkassobüro.